Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN, Wurzener Str. 17, 04683 Naunhof.

Die AGB sind im Internet unter www.medien-dienstleistungen.eu jederzeit frei abrufbar. Der Kunde erkennt die AGB der Firma MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN sowohl auf Angeboten, Auftragsbestätigungen als auch bei Online-Angeboten und Bestellung an. Der Kunde kann die AGB jederzeit unter www.medien-dienstleistungen.eu einsehen und sich ausdrucken. MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN ist berechtigt seine AGB jederzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt ausschließlich Online durch die Veröffentlichung im Internet auf den Seiten von MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder ergänzten Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß,
ist die Firma MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die Änderungen der AGB in Kraft treten sollen.

§ 1 AGB und Vertragsvereinbarungen der MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN, nachfolgend MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN genannt.

1.1 Alle Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Nebenabreden jeglicher Art sind ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil.

1.2 Eventuelle Angebote der MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN sind stets unverbindlich. Eine Bestellung gilt erst als angenommen, wenn MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN schriftlich oder fernmündlich dies bestätigt hat. Die Grundlage des Leistungsumfangs ist die Auftragsbestätigung oder der Dienstleistungsvertrag. Änderungen des Auftrages kommen nur durch eine weitere Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Vereinbarung zustande.

1.3 Gegenteiligen Erklärungen des Kunden bezüglich der Wirksamkeit seiner Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

1.4 Für alle Rechtsgeschäfte mit uns, sind die folgenden Bestimmungen maßgebend. Mit Annahme der ersten Leistung/Lieferung erkennt der Kunde die ausschließliche Gültigkeit unserer Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

1.5 Angestellte und Vertreter von MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN sind nicht befugt, mündliche Zusicherungen zu geben oder mündliche Vereinbarungen zu treffen, die über den Inhalt dieser AGB hinausgehen.

§ 2 Vergütung, Angebote, Auftragsbestätigung & Zahlungsbedingungen

2.1 Die Bezahlung der Waren und Dienstleistungen erfolgt gemäß den Zahlungsbedingungen von MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN.

2.2 MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN ist berechtigt, sofern nicht anders Vereinbart, Teile des Projektes z.B. Konzepterstellung, Anfertigung von Entwürfen oder Layout arbeiten, Produktion oder Produktionsabwicklung und Programmierarbeiten gesondert in Teilen mit Fertigstellung unabhängig voneinander abzurechnen und in Rechnung zu stellen. Die Vergütung ist ohne Abzug bei Abnahme der Teilarbeiten sofort fällig.

2.3 Bei Aufträgen mit einem Auftragsvolumen von über 1000,- EURO ist Grundsätzlich eine angemessene Abschlagszahlung in Höhe von min. 25% des gesamt Auftragsvolumens bei Auftragserteilung zu leisten.

2.4 Weitere Abschlagszahlungen werden je nach Auftrag (z.B. mit erhöhter finanzieller Vorleistung durch MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN) gesondert festgelegt und im Angebot oder Auftrag ausgewiesen.

2.5 Gewährte Ratenzahlungen verlieren mit der dritten ausstehenden Zahlung der festgelegten monatlichen Rate infolge ihre Gültigkeit und der Gesamtbetrag wir sofort fällig.

2.6 Die Rechnungsstellung bei Webprojekten (Website-Erstellung/Webshop-Erstellung) erfolgt mit Fertigstellung des Projektes aber spätestens max. 30 Tage nach Auftragserteilung/Auftragsbestätigung, sofern Vertraglich nicht anders festgehalten, unabhängig davon ob das Projekt wegen mangelnder Zuarbeit (Video, Bild- und Textmaterial etc.) des Auftraggebers termingerecht fertiggestellt werden kann.

2.7 Kann ein Projekt durch Verschulden des Kunden nicht beendet werden, verpflichtet sich der Kunde, MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN zu 65% für den entstandenen Ausfall zu entschädigen. Bereits geleistete Arbeiten bzw. Teile des Projektes werden zu 100% in Rechnung gestellt.

2.8 Bei Zahlungsverzug kann MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN Verzugszinsen in Höhe von 6% per anum über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

2.9 Hat der Kunde zum Fälligkeitstermin keine Zahlung geleistet und fällt in Zahlungsverzug, hat er für eine darauffolgende Mahnung von MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN den jeweils erforderlichen Mehraufwand (Mahngebühr) in Höhe von 10,00 EURO (zzgl. der jeweils gültigen MwSt.) zu tragen.

2.10 Ist ein Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung weiterhin säumig, ist MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN berechtigt die Einrede der Nichterfüllung des Vertrages geltend zu machen und dem Kunden Lieferung der Beauftragten Leistungen bis zur Begleichung der offenen Beträge zu verweigern und bei Online- Internetdienstleistungen den Zugang zum Webserver, sowie Internet-Präsenzen bis zur Begleichung der offenen Beträge zu sperren.

2.11 Die Begleichung der an MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN beauftragten Leistungen erfolgt, sofern nichts anderes schriftlich Vereinbart ist, nach Rechnungsstellung durch MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN.

2.12 Der Kunde willigt ein, gegebenenfalls am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Diese Lastschriftvereinbarung gilt für alle bei MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN bestellten Leistungen und erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende und variablen Entgelte sowie sonstige Kaufpreise.

2.13 Internetdienstleistungen, wie z.B. Domainhosting, Providing usw. sind ausschließlich per Lastschriftverfahren möglich.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

3.1 Der Kaufgegenstand sowie die Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von der MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von der MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN nicht zulässig.

§ 4 Preise

4.1 Der im jeweiligen Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnungen angegebene Preis für den Kaufgegenstand oder die Vergütung von Grafik, Design, Layout und Programmierleistungen sowie Vergütungen sonstiger durch den Kunden in Anspruch genommenen Dienstleistungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Liefer- und Versandkosten werden, sofern nicht anders Vereinbart, gesondert ausgewiesen und in Rechnung gestellt.

§ 5 Rücktritt

5.1 Die MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN, ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Kunden entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens.

5.2 Dem Kunden wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen. Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.

§ 6 Gegenstand und Leistung bei Laufzeitverträgen (Dienstleistungsvertrag)

6.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber Server (Speicher) inklusive Service, Konfiguration und Administratorleistungen entgeltlich zur Verfügung. Die Daten stehen zum jederzeitigen Abruf (24 Stunden täglich) zur Verfügung. Der Preis beinhaltet Hosting Gebühren sowie die Bereitstellung von Webspace für Internetpräsenzen und E-Mail. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber weiterhin eine jährliche Aktualisierung seines Internetauftrittes in einer maximalen Höhe von 20 Arbeitsstunden zur Verfügung, welche als Honorarpauschale verrechnet werden. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung des Entgeltes mehr als 14 Tage in Verzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt ihre Leistung sofort einzustellen, ohne dass sie den Anspruch auf die weiter monatlich entstehende Gegenleistung verliert. Voraussetzung für eine Wunschdomain ist die Verfügbarkeit der Domain zum Tage der Registrierung.

§ 7 Vertragsdauer und Kündigung bei Laufzeitverträgen (Dienstleistungsvertrag)

7.1 Der Vertrag tritt mit schriftlicher Abgabe der korrespondierenden Willenserklärung, d.h. Unterzeichnung des Vertrages in Kraft. Er wird auf die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, soweit keine Kündigung mit einer Frist von 2 Monaten zum Vertragsende erfolgt. Eine vorzeitige Kündigung eines laufzeitgebundenen Vertrages kann einvernehmlich oder aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind: Nachhaltiger Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen und Bestandteile dieses Vertrages, Einleitung eines Insolvenzverfahrens.

7.2 Bei vorzeitiger Kündigung hat der Auftragnehmer nur bezogen auf die für das noch nicht abgeschlossene Werk erbrachten Leistungen vollen Honorarspruch, unabhängig von eventuellen Honorarausfällen beim Auftraggeber. Eine fristlose Kündigung ist bei grob fahrlässigem Verhalten der Vertragspartner zulässig. Insbesondere betrifft dies grob fahrlässige Vertragsverletzungen. Ausgenommen hiervon sind Ereignisse von höherer Gewalt wie z.B. flächendeckender Stromausfall, Krieg, Unruhen, Internetausfall etc. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

§8 Geheimhaltung

8.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm überlassenen Daten und Unterlagen ausschließlich für die Erbringung der Leistungen zu verwenden. Die Nutzung für andere Aufträge bedarf jeweils der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

8.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen bekannt werdenden Vorgänge Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung zum Stillschweigen erstreckt sich auf alle Mitarbeiter des Auftragnehmers. Die Bestimmung des Satzes 2 hat der Auftragnehmer durch geeignete Maßnahmen in seinem Betrieb sicherzustellen.

8.3 Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an den Auftragnehmer übermittelt oder von diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze einzuhalten.

§ 9 Lieferungen und Leistungen

9.1 Selbsterbrachte Leistungen oder Leistungen die durch Dritte nach Maßgaben des bestätigten Auftrags erbracht werden, werden nach festen Stundensätzen oder nach einvernehmlicher Absprache mit dem Auftraggeber auch pauschal berechnet. Dies gilt auch für zusätzlich erbrachte Leistungen, welche im Basisangebot oder dem Dienstleistungsvertrag nicht enthalten sind.

9.2 Leistungen welche auf Kundenwunsch vor Ort, und nicht am Geschäftssitz der MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN erbracht werden, können mit einer Fahrtpauschale oder Spesen berechnet werden.

9.3 Teillieferungen zu einem Auftrag sind zulässig, wenn dadurch dem Auftraggeber keine unverhältnismäßigen Aufwendungen entstehen und der Nutzen der erbrachten Leistung nicht wesentlich dadurch eingeschränkt wird. Der Auftraggeber ist zur fristgerechten Annahme der erbrachten Leistung verpflichtet.

9.4 Die Leistungen und die zu verwendeten elektronischen Formate sind bei Vertragsabschluss festzulegen. Die MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN behält sich vor, bei nicht abgesprochenen elektronischen Formaten die allgemein üblichen Standards zu liefern.

9.5 Genannte Fristen und Termine sind nur verbindlich, sofern diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Für Änderungswünsche des Auftraggebers oder zusätzlichen Ergänzungen seitens des Auftraggebers kann der MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN eine angemessene Terminverlängerung zugestanden werden.

9.6 Ereignisse höherer Gewalt wie z.B. flächendeckender Stromausfall, Krieg, Unruhen, Internetausfall etc. befreien die MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN für die Dauer dieser von jeglicher Leistungspflicht.

§ 10 Urheberrecht, Nutzungsrecht und Schadensersatz

10.1 Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass er bei Beauftragung der Auftragnehmerin selbst für die Einhaltung der Urheberrechte verantwortlich ist (u.a. §§ 2, 16, 20, 23 und 53 UrhG). Der Auftraggeber versichert entweder selbst Eigentümer der archivierten Daten zu sein oder sich das Recht auf Vervielfältigung/Nutzung vom Eigentümer des geistigen Eigentums eingeholt zu haben. Gleiches gilt für Multi-Access-Zugriffe des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen auf die erstellten Archive.

10.2 Der Auftraggeber ist dafür selbst verantwortlich, dass insbesondere § 53 UrhG entsprochen wird. Die Auftragnehmerin ist lediglich ein externer Dienstleister, die im Auftrag handelt. Sie ist für die Inhalte der abgelegten Daten nicht verantwortlich. Eine generelle Überprüfung oder Kontrolle, ob der Auftraggeber sich an das Urhebergesetz hält, findet nicht statt. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten, insbesondere die Verletzung von Urheberrechten, von Leistungsschutzrechten, sonstiger gewerblicher Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte entstehen.

10.3 Erhebt ein Dritter Ansprüche auf Dokumente, von denen er berechtigt oder unberechtigt behauptet, geistiger Urheber zu sein, steht es der Auftragnehmerin frei, den Zugang zu diesen Daten für den Auftraggeber bis zur Klärung des Anspruches zu unterbinden. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall gegenüber der Auftragnehmerin im vollen Umfang zur Gegenleistung verpflichtet.

10.4 Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte der gespeicherten Daten selbst verantwortlich. Aufwendungen die der Auftragnehmerin aufgrund rechtlich unzulässiger Inhalte der vom Auftraggeber übergebenen Daten entstehen, hat der Auftraggeber gegenüber der Auftragnehmerin in jedem Fall zu erstatten. Die Nutzungsrechte aller gelieferten Grafiken, insbesondere von Logos und sonstigen von der MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN gestalteten Objekten gehen bei vollständiger Rechnungsbegleichung an den Auftraggeber über. Der Auftraggeber darf die gelieferten Objekte der MEDIENDIENSTLEISTUNGEN für seine eigene Zwecke verfremden und/ oder weiterbearbeiten. Werden durch bereitgestellte Unterlagen seitens des Auftraggebers insbesondere durch Bilder, Grafiken und Texte die Rechte Dritter verletzt und die MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN dadurch rechtlich in Anspruch genommen, haftet der Auftraggeber für die rechtlichen Folgen. Die MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN verwendet selbsterstellte Dokumente und Grafiken oder lizenzfreie Dokumente. Sollte in einem Auftrag trotzdem eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wird MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN diese entfernen oder mit dem jeweiligen Urheberrechtsvermerk deklarieren.

§ 11 Gewährleistung bei Handelsgeschäften / Gewährleistung gegenüber Verbrauchern

11.1 Die MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand/ die Leistung bei Übergabe mangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe des Kaufgegenstands/ der Leistung ein Mangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Kaufgegenstands oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten, muss der Kunde beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Kaufgegenstands vorlag.

11.2 Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, hat der Kunde die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunde bleibt.

11.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.

Gewährleistung gegenüber Unternehmern

11.4 Ist der Kauf für die MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN und dem Kunde ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die gelieferte Ware/ Leistung unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichung zu untersuchen und derMEDIEN DIENSTLEISTUNGEN erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind der MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft in diesem Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

11.5 Bei Mängeln leistet die MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

§ 12 Gewährleistung bei Laufzeitverträgen (Dienstleistungsvertrag)

12.1 Die Auftragnehmerin bemüht sich das EDV System auf einem aktuellen technischen Stand zu halten. Das System ist jeweils mit aktueller Antiviren Software, professioneller Firewall und zuverlässigen Zugangsverschlüsselungssystem ausgestattet. Des Weiteren werden Datenstämme gegen Verluste redundant vorgehalten. USV Vorkehrungen überbrücken über einen kurzen Zeitraum Stromausfälle, so dass das EDV-System ordnungsgemäß heruntergefahren werden kann.

12.2 Die Auftragnehmerin nutzt für die Internetanbindung ihres Servers einen namhaften Provider (ISPs), der eine Verfügbarkeit von mindestens 98% im Jahresmittel garantiert. Ausgenommen sind Nichterreichbarkeit durch höhere Gewalt oder technischen Ausfall der nicht im Einflussbereich der Auftragnehmerin liegt.

12.3 Vorsorglich weist die Auftragnehmerin darauf hin, dass sie nicht für das Erreichen einer bestimmten Übertragungskapazität und/oder Geschwindigkeit bei der Übermittlung von Daten und/oder vom Server zu sichern, da dies wie alle Dienstleistungen außerhalb der Verantwortung der Auftragnehmerin liegt. Die Auftragnehmerin haftet auch nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen und/oder den Übertragungswegen des Internets, da dies ebenfalls nicht im Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin oder deren Erfüllungsgehilfen liegt. Insbesondere übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung für Übermittlungsfehler oder zeitliche Verzögerung bei der Datenübertragung. Der Auftraggeber ist Verpflichtet, die Auftragnehmerin unverzüglich über Zugangsstörung zu unterrichten.

12.4 Der Auftragnehmerin steht es frei, jederzeit zur Erbringung der Leistung im Zuge des technischen Fortschritts aus neuerer bzw. anderer Technologien, Systeme, Verfahren der Standards zu verwenden, soweit dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen.

12.5 Die Auftragnehmerin haftete bei der Erfüllung ihres Auftrages nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

12.6 Die Serverräume der Auftragnehmerin sind mit einer Alarmanlage und einer Zugangskontrolle gesichert. Dem Auftraggeber ist dennoch bewusst, dass es trotz aller Sicherheitsvorkehrungen zu einem Teil- oder Totalverlust seiner Daten-/bzw. Datenträger aus verschiedenen Gründen kommen kann. Eine Haftung oder ein Schadensersatzanspruch der Auftragnehmerin für diesen Teil- oder Totalverlust der Daten ist ausgeschlossenen, soweit der Auftragnehmerin nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

12.7 Soweit die Schadenshaftung gegenüber der Auftragnehmerin ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die Schadenshaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Praktikanten und Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.

12.8 Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für die von ihr empfohlene oder veräußerte Software anderer. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der notwendigen Zugangs- und Clientsoftware. Ansprüche sind gegenüber dem jeweiligen Softwarehersteller geltend zu machen. Im übrigem gilt das Lizenzrecht des jeweiligen Softwareherstellers. Gewährleistung ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: Software für Zwecke und Ansprüche des Auftraggebers ungeeignet und nicht sinnvoll; negative Auswirkungen / Inkonsistenz der Software mit anderen Soft- oder Hardware am Rechner des Auftraggebers.

§ 13 Haftung

Schadensersatzansprüche und Haftung bei Unvermögen, Verzug oder Unmöglichkeit wird auf die Höhe des Auftragsvolumens beschränkt, soweit nicht vorsätzliches, unerlaubtes oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Folgeschäden.

§ 14 Rechtswahl, Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von MEDIEN DIENSTLEISTUNGEN. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.